Wir sind als Hundeschule ein Teil des zweit größten Ausbildungsvereins (dem ÖHV) von Österreich. Dabei gehen wir individuell auf die Bedürfnisse und Voraussetzungen der Hunde und vor allem auch der Hundeführer ein.

 

Vom Welpen ausgehend bieten wir aufbauende Kurse an, damit aus Hund und Frauchen / Herrchen ein eingespieltes Team wird, das sich konfliktfrei durch den Alltag bewegen kann. Grundlage sind eine gute, funktionierende Beziehung zwischen Mensch und Hund, die auf gegenseitigem Respekt und Vertrauen beruhen. Das Vermitteln von Wissen rund um den Hund fließt in das praktische Training ein.

 

 

Die Trainer in unserer Hundeschule sind sowohl in der Theorie ausgebildet, als auch in der Praxis erfahren und schulen sich laufend fort. Wir sind als Team darum bemüht, Ihnen ein angenehmes Klima auf unserem Hundeplatz zu bieten, damit das Arbeiten und das Lernen mit dem Vierbeiner Spaß macht. Zum Einsatz kommen aktuelle Erkenntnisse der Lerntheorie, um den Hunden optimal zu vermitteln, was wir von ihnen wollen.

So sollen Mensch-Hund-Teams gebildet werden, in denen die Hunde durch eine gute Sozialisation auf das Leben in der Menschenwelt vorbereitet werden.

Durch eine fundierte Grundschulung ist in weiterer Folge auch der Einstieg in den Hundesport möglich. Die  individuellen Anlagen und Persönlichkeiten der Hunde sollen gefördert und gefordert werden. Konsequenz und liebevolle Führung durch den Menschen sind ganz wesentlich. Gewalt in jeglicher Form hingegen lehnen wir ab.

 

 

Wissen, Kompetenz und Freude am Leben mit den Hunden - unsere Grundhaltung wollen wir an Sie weitergeben.

 

 

 


PLATZORDNUNG

(gültig ab 01.01.2018)

 

Nachstehende Punkte haben bei der Nutzung des Abrichteplatzes und Vereinsgeländes uneingeschränkte Gültigkeit.

 

1.  Zur Einhaltung der Platzordnung sind alle Mitglieder und Gäste verpflichtet.

 

2. Den Anordnungen der Vorstandsmitglieder und Trainer der OG Manhartsberg ist Folge zu leisten.

 

3. Jeder Hund der den Platz betritt, muss Haftpflicht versichert sein!

 

4. Der Abrichteplatz dient der Hundeausbildung und nicht als Hundeauslaufzone!

Vor Betreten des Platzes muss daher dem Hund Gelegenheit zum Auslauf und Lösen gegeben  werden. Die Exkremente sind durch den Hundeführer ordnungsgemäß zu entsorgen.

 

5. WICHTIG! Während dem Auslaufen, am Parkplatz, nach Verlassen des Fahrzeuges und beim Betreten und Verlassen des Abrichteplatzes sind alle Hunde an der Leine zu führen. Ein Ableinen ist nur im Zuge der Übungen und nur auf Anweisungen des Trainers erlaubt.

 

6. Die Hunde müssen an dem dafür vorgesehenem Platz sicher verwahrt werden. (Boxen, Auto oder Anhänger.) Das Anhängen, der Hunde am Zaun ist nicht gestattet.

 

7. Das Betreten des Platzes ist nur nach eindeutiger Aufforderung des Trainers gestattet.

 

8. Das Mitnehmen von Kindern ist gestattet, jedoch haften Eltern für ihre Kinder und haben diese zu beaufsichtigen. Der Verein haftet  für keinerlei Schäden, die durch oder an Dritten verursacht werden.

 

9. Für Personen- und Sachschäden, die durch Hunde verursacht werden, haftet der jeweilige Hundebesitzer. Der Platzbetreiber, ÖHV Manhartsberg, übernimmt keine Haftung jeglicher Art.

 

10. Kranke, bzw. von Flöhen, Würmern und Milben befallene Hunde sind vom Abrichteplatz unbedingt fernzuhalten. Auf regelmäßige Impfungen und Ungezieferbekämpfung ist zu achten. Hunde mit infektiösen Krankheiten sind vom Platz fernzuhalten. Bei augenscheinlicher Erkrankung oder Verletzung ist der Trainer berechtigt, den Hund bis zur vollständigen Genesung vom Training auszuschließen.

 

11. Tierquälerische Abrichtemethoden, sowie das Verwenden von unerlaubten Abrichtehilfsmittel sind auf dem gesamten Vereinsgelände untersagt und werden bei zuwiderhandeln gem. den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes zur Anzeige gebracht.

 

12. Die Nutzung des Abrichteplatzes zu Zwecken die nicht in den Vereinsstatuten festgelegt sind ist untersagt.

 

13. Die Nutzung des Platzes für Unterordnungstraining hat zu den festgelegten Trainingszeiten zu erfolgen.

 

14. Das Training von Ortsgruppenfremden Personen bedarf der Genehmigung des Vorstandes.

 

15. Der Vereinscontainer, auch „Hundehütte“ genannt, dient zur Erholung.

Das Mitnehmen von Hunden über 6 Monaten in die „Hundehütte“ ist nicht erlaubt.

Das RAUCHEN in der „Hundehütte“ ist VERBOTEN.

Das Rauchen am Freigelände ist gestattet. Die Zigarettenstummel müssen in die dafür

vorgesehenen Aschenbecher entsorgt werden.

 

16. Das Filmen und Fotografieren am Vereinsgelände und das Weitergeben/ Verschicken dieser Bildmaterialien an Dritte ist ohne Absprache mit dem Vereinsvorstand  untersagt.

 

17. Die Benützung des Abrichteplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.

 

18.  Aggressive oder rauflustige Hunde müssen auch außerhalb der Anlage einen gut sitzenden Maulkorb tragen und sind auf entsprechender Distanz zu führen. Dem Trainer ist dies vor Betreten des Areals mitzuteilen. Ein Abnehmen ist nur im Zuge der Übungen und nur auf Anweisung des Trainers erlaubt. Hitzige Hündinnen sind vom Training nicht ausgeschlossen, jedoch ist dies vor dem Training bekannt zu geben. Der Besuch des Trainings erfolgt auf eigenes Risiko. Schlagen oder ein übertrieben harter Umgang mit Hunden ist verboten. Bei einer wiederholten Mahnung erfolgt ausnahmslos ein Ausschluss.

 

19.  Der Kursteilnehmer hat, bei einem Verweis oder einem Ausschluss, sowie bei Versäumnis der Termine, kein Anrecht auf Rückerstattung von Gebühren.

 

20.  Bei ungehörigem oder geschäftsschädigendem Benehmen ist der Trainer oder der Platzbetreiber berechtigt, den Betreffenden vom Areal zu verweisen. Den Anordnungen des Trainers oder des Platzbetreibers ist in jedem Fall Folge zu leisten.

 

21. Ein auferlegtes Hundehalteverbot (auch laufende Verfahren), muss umgehend dem Vereinsvorstand und Trainer mitgeteilt werden.

 

 

Auf ein Gutes und Sportliches Miteinander

freut sich der

Vorstand des ÖHV- OG Manhartsberg